La dama y la muerte from Derecho a Morir Dignamente on Vimeo.

Mal angenommen es wird in allen Branchen Mindestlohn eingeführt. Weiterhin setzen wir voraus das es in den Unternehmen Bewertungsgruppen gibt, also Lohngruppen mit denen Arbeitgeber festlegen das die und die Arbeit eben mit soundsoviel Euro/h vergütet wird.

Unser fiktives Unternehmen hat verschiedene Lohngruppen bis zur 10. Bginnend nun Lohngruppe 5 mit 5,50 €/h, Tarifgruppe 6 mit 6,50  €/h und Tarifgruppe 7 mit 7,50 €/h usw. Ok. Jetzt wird ein Mindestlohn von 7,50 €/h eingeführt. Die Lohngruppen 5 + 6 “profitieren” vom Mindestlohn.

Was ist aber mit Bewertungsgruppe 7? Glaubt irgendjemand, das alle nachfolgenden Bewertungsgruppen entsprechend angepasst werden damit der (gewollte) Abstand der einzelnen Gruppen bestehen bleibt? Wenn ja: warum sollte ein Unternehmen das tun? Wenn nein: wie motiviere ich Bewertungsgruppe 7 zur Weiterarbeit?

Eure Meinung würde mich interessieren.

Wenn ich sowas hier sehe bekomme ich Zustände:

Anstatt sich in pseudowissenschaftlichen Analysen zu verlieren darf gerne mal Wählermotivation betrieben werden. Oder auch Wählerinformation. Ich für meinen Teil habe bislang in keiner überregionalen Zeitung irgendwas gelesen was mich (programmatisch) zur Wahl bewegen könnte.

Mir scheint der Wahl-o-mat trägt mittlerweile mehr zur Entscheidungsfindung bei als unsere Medien.

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